Erbschaft und Schenkung

„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, daß der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.”

Sir Peter Ustinov (1921-2004)

Erben und Schenken ist gar nicht so einfach. Insbesondere wenn man das Vermögen bewahren will. Die Erbschaft oder Schenkung deswegen nicht zu regeln, ist keine Lösung. Erben und Schenken sind sehr individuelle Dinge, die persönlich und im Detail besprochen werden.

Ein paar Dinge, die ich im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsregelungen immer wieder sehe. Das ErbStG, also das Erbschaftssteuergesetz gilt nicht nur für den Fall der Erbschaft, also für die Vermögensübertragung von Todes wegen. Auch wenn der Begriff dies nahelegt. Dahinter steht das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Dieses Gesetz regelt alle Vermögensübertragungen, die Schenkung zu Lebzeiten genauso wie die Erbschaft. In Bezug auf Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge ist alles deckungsgleich.

Der Unterschied besteht aus zwei Aspekten

  1. Die der Schenkung muss nicht automatisch der Beschenkte die Steuer zahlen, das kann auch der Schenker übernehmen.
  2. Es gelten bei der Schenkung zusätzliche Regelungen für die Freibeträge. Und das ist meist der entscheidende Punkt, wenn es um die Frage Schenkung oder Erbschaft geht.

Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz lässt einigen steuerlichen Gestaltungsspielraum. Können Sie folgende Fragen für sich beantworten? Wenn nicht, rufen Sie mich an.

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Schenken?
  • Erbschaftssteuer kann man erheblich reduzieren. Wie? Fragen Sie mich!
  • Was passiert mit dem Ferienhaus in Österreich? Dort gibt es doch keine Erbschaftssteuer –stimmt, aber Vermögensübergänge müssen gemeldet werden.
  • Welche Freibeträge gelten eigentlich? Moderne Familienkonstruktionen sind so vielfältig, wie das Leben.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben Kinder?
  • Sie sind geschieden und haben Kinder?
  • Sie sind verheiratet, es wurden Kinder mit in die Ehe gebracht.
  • Sie leben selbst im Ausland?

Aber auch im Unternehmen gibt es wichtige Fragen zu klären. Entscheidungen müssen vorweg getroffen werden. Oft bleibt im „Fall der Fälle“ keine Zeit, um wochenlang auf Vollmachten oder Regelungen vom Amt zu warten. Sorgen Sie vor! Insbesondere die aktuellen Entwicklungen bedeuten, dass alle Regelungen wieder geprüft und angepasst werden müssen. http://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-betriebsvermoegen/

Wie kann ich Ihnen ganz konkret helfen, beim Vermögensübertrag, beim Schenken und Erben

  • Gestaltung  für steuerschonende Erbverträge und Testamente
  • Gestaltung für steueroptimale Schenkungen
  • Planung und Realisierung von Unternehmensnachfolgen bzgl. steuerlicher Sachverhalte
  • Für Erben, Hinterbliebene und Beschenkte: Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen

Welche Vorteile bietet ein Steuerberater

  • Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche und Vorstellungen
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch vorausschauende gesteuerte Gestaltung
  • Steuerschonende Verträge
  • Sicherung der Unternehmenszukunft hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung
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